Hebamme Gabriele Sprung

Mutter-Kind-Pass
Beratung

Begleitung in der Schwangerschaft

Nachbetreuung
Hausbesuche 


Stillberatung
IBCLC


100% Erstattung durch die Krankenkassen

Beratung MUKIP S.19/S.20
18.-22. SSW


Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, damit sich der Termin für die Beratungsstunde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit Ihrer Schwangerschaft unterbringen lässt.


Seite 19 Charge ab 2014
Seite 20 Charge ab Ende 2017
In älteren Chargen vor 2014 fehlt diese Seite noch - wird von mir eingehängt

Mutter-Kind-Pass-Beratung


Diese Stunde dient der allgemeinen Beratung:

  • Ihre Schwangerschaft, die Geburt und die erste Zeit 
    mit dem Baby
  • Gesunde Ernährung, Bewegung, Sport
  • Wie und wo werden Sie gebären?
  • Welche Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung sind 
    sinnvoll für Sie?
  • Zeit für spezielle Anliegen oder Fragen


Die Beratung dauert etwa eine Stunde.
Ich berate Sie ausführlich und nehme mir Zeit für Ihre Anliegen, Fragen und vielleicht auch Sorgen.

Direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse! gemäß § 7 Abs. 1 KBGG, § 5a MuKiPassV und Kassenvertrag bis Ende März 2024. 

Ab April 2024 Verrechnung als Wahlhebamme. Die Krankenkasse refundiert 100% des Honorars (€ 50).





"Kostenlos zur Hebamme" (Kurier, 4.3.2014): Hebammenberatung im Mu-Ki-Pass

Mutter-Kind-Pass-Novelle November 2013: 
Jede Schwangere in Österreich hat gesetzlichen Anspruch auf eine Hebammen-Beratungsstunde in der 18.-22. Schwangerschaftswoche
mit Eintrag im Mutter-Kind-Pass.
Ab 1. März 2014 kostenfrei (100% Vergütung durch die Krankenkassen)