Hebamme Gabriele Sprung

Mutter-Kind-Pass
Beratung

Begleitung in der Schwangerschaft

Nachbetreuung
Hausbesuche


Stillberatung
IBCLC 


Kassenleistungen

Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:

Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde (18.-22. SSW): Vergütung 100% 

Ambulante Geburt 
= Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt

* Bis zu 2 Sprechstunden in der Hebammenordination oder Hausbesuche
in der Schwangerschaft
* Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt,  danach mit Indikation bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche
nach der Geburt.

Entlassung 
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt.  

Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt 
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach mit Indikation bis zu 7 Hausbesuche bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt.

Die Wahlhebamme verrechnet das Honorar direkt mit der Mutter.
Die Honorarnote kann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Vergütung: 80% des Kassentarifs.


Hebammenbetreuung im Überblick 

Weitere Informationen 

Information zur Inanspruchnahme von Hebammen ÖGK
Hebammengremium - Kosten 

Die Honorare für Hebammen sind Brutto-Beträge vor Abzug aller Taxen.
Leistungen der Hebammentätigkeit sind mehrwertsteuerfrei.
Hebammengremium: Über die Hebammenarbeit 

Privat-Leistungen

Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse NICHT bezahlt werden:

  • Visiten oder Sprechstunden in der Frühschwangerschaft bis zur 20. Schwangerschaftswoche (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.)

    außer Mutter-Kind-Pass-Beratungsstunde

  • Beratung zu verschiedenen Methoden der Naturheilkunde, die vorbeugend eingesetzt werden können (z. B. Akupunktur, Taping, Hypno-Birthing)

  • Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare

  • Geburtsbegleitung: mit der eigenen Hebamme ins Krankenhaus

  • Rufbereitschaft

  • Stillberatung

  • Babytreff, Baby-Massage, Baby-Shiatsu

  • Rückbildungsgymnastik

  • Beantwortung von Fragen am Telefon und per SMS


Honorar

Alle Leistungen, die nicht von den Krankenkassen abgegolten werden, werden privat verrechnet. Siehe Zusatzleistungen - Honorare